
Möchtest du mehr zum Thema Reiserücktritt erfahren? Neben all dem Stress des Alltags gönnen sich jährlich zahlreiche Menschen während ihres Urlaubs eine wohlverdiente Auszeit in fremden Ländern.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen reinen Strandurlaub an der Küste von Sri Lanka handelt, einen Roadtrip durch die USA auf der Route 66 oder einen Aktivurlaub in den Bergen von Tirol. Jeder für sich plant eine solche Reise mit Bedacht. Umso ärgerlicher ist es jedoch, wenn die besagte Reise am Ende abgesagt werden muss.



Die Gründe für solch eine Absage sind sehr unterschiedlich und reichen von einer Verschlechterung der eigenen Gesundheit, bis hin zu einem unvorhergesehenen finanziellen Engpass. Leider ist es in der heutigen Zeit auch nicht mehr auszuschließen, dass sich die Bedingungen im Reiseland drastisch verändern, sodass von den Behörden sogar eine Reisewarnung ausgesprochen wird.
Wenn du gerade eine solche Situation durchmachst, solltest du über deine Rechte und Pflichten in Bezug auf einen Reiserücktritt Bescheid wissen. Dieser Artikel soll dir dabei helfen, den Überblick zu behalten und dich aufklären, welche Möglichkeiten du hast.

Inhaltsverzeichnis
Reiserücktritt: Was muss ich tun, wenn ich eine Reise nicht antreten kann?
Eines vorab: Sofern du die Reise noch nicht angetreten hast, kannst du sie prinzipiell jederzeit absagen. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass ein Großteil der Kosten (oder sogar der gesamte Betrag) nicht zurückerstattet wird. Es gibt jedoch Fälle, bei denen eine vollständige Erstattung möglich ist. Zum Beispiel dann, wenn der Reiseveranstalter selbst absagt oder höhere Gewalt im Spiel ist.
Um eine Reise abzusagen, ist die Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter wichtig. Am besten meldest du dich bei ihm auf demselben Weg, den du bereits bei der Buchung in Anspruch genommen hast. In der Regel findest du die notwendigen Kontaktmöglichkeiten in den Reiseunterlagen. Erläutere, warum du die Reise absagst und verlange die bereits geleistete Zahlung zurück.



Gesetzliche Regelungen
Daneben gibt es einige Fälle, die dich dazu berechtigen, von einer Reise zurückzutreten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Reiseleiter den Ablauf komplett oder teilweise verändert. Details hierzu findest du im Paragraphen 651g, Absatz 1, Satz 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ein weiterer Grund ist die höhere Gewalt. Leider gibt es für diesen Ausdruck keine genaue Definition oder eine Erklärung, wann genau sie zutrifft. Allerdings heißt es:
„Die Bedingungen müssen für den Reisenden unkontrollierbar sein, die Folgen unvermeidbar. Die Umstände beeinträchtigen die Reise in einem erheblichen Maß.“
Paragraph 651h, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Genauer festgehalten ist dieser Grundsatz in Paragraph 651h, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Leider ist es heutzutage noch oft die Regel, dass am Ende ein Gericht klären muss, ob die besagte höhere Gewalt vorlag oder nicht.

Ein wichtiges Element hierbei sind die Meldungen des Auswärtigen Amtes. Geben diese beispielsweise eine Reisewarnung für ein bestimmtes Land heraus, herrscht der Zustand der höheren Gewalt. Dabei ist es gleich, ob das Auswärtige Amt vor einem Terroranschlag warnt, es im Zielland eine Naturkatastrophe gab oder andere Gründe vorliegen, die eine Reise unmöglich machen.
Außerdem hast du die Möglichkeit, eine Reise kostenfrei abzusagen, wenn der Reiseveranstalter plötzlich einen höheren Preis verlangt. Allerdings muss die Preiserhöhung mehr als acht Prozent betragen, als ursprünglich vereinbart war. Denn dann handelt es sich um eine wesentliche Vertragsänderung, der du nicht zustimmen musst.

Reiserücktritt: Bis wann muss eine Reise vom Veranstalter abgesagt werden?
Zwar musst auch du dich in der Regel an gewisse Fristen halten, wenn du einen Urlaub absagst, dasselbe gilt jedoch auch für den Reiseveranstalter.
Generell solltest du wissen, dass der Veranstalter grundsätzlich das Recht hat, eine Reise im Vorfeld abzusagen. Die ist vor allem bei Pauschalreisen der Fall, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Daneben haben Reiseveranstalter laut Paragraph 651h, Absatz 4, Satz 1 im BGB die Pflicht, die folgenden Fristen in Bezug auf eine Absage einzuhalten:
● Reisedauer länger als sechs Tage: mindestens 20 Tage vor Reiseantritt
● Reisedauer von zwei bis sechs Tage: mindestens 7 Tage vorher
● Reisedauer von weniger als zwei Tagen: mindestens 48 Stunden vorher
Es ist außerdem legitim, wenn er eine längere Absagefrist einhält. Du verlierst zwar infolgedessen den Anspruch auf die Reise, bekommst aber gleichzeitig das bisher gezahlte Geld zurück.

Reiserücktritt: Kann man eine Reise wegen Krankheit stornieren?
Selbstverständlich kannst du eine Reise jederzeit absagen, wenn du erkrankt bist. Die Erhebung von Stornierungsgebühren ist dabei jedoch häufig nicht abzuwenden. Ihre Höhe hängt davon ab, wann genau du absagst. Denn wie bereits erwähnt, musst auch du gewisse Fristen einhalten, um eine möglichst hohe Summe deiner bisher geleisteten Zahlungen zurückzubekommen.
Wie die Fristen jeweils aussehen, ist in deinen Urlaubsunterlagen vermerkt. Je nach Reiseveranstalter variieren sie, doch solltest du eines wissen: Je kürzer die verbleibende Zeit bis zum Urlaub ausfällt, desto höher sind meist auch die Stornogebühren. Diese können bis zu 75 Prozent des vereinbarten Reisepreises betragen.
Gut zu wissen: Sofern ein ärztliches Attest beim Veranstalter vorgelegt wird, besteht die Chance, dass der Reiseveranstalter aus Kulanz keinerlei Stornogebühren erhebt. Dies ist jedoch nicht die Regel.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Im Grunde lohnt es sich immer für dich, eine Reiserücktrittsversicherung bei der Buchung der Reise abzuschließen. Hierfür zahlst du einen einmaligen Betrag, bist jedoch im Notfall stets abgesichert. Sagst du eine Reise ab, werden die bereits gezahlten Kosten von ihr erstattet, unabhängig davon, wann du sie absagst.
Stelle beim Abschluss unbedingt sicher, dass auch ein Reiseabbruch mitversichert ist. Solltest du aus irgendwelchen Gründen deine Reise abbrechen müssen, zahlt die Versicherung die Kosten für den restlichen Urlaub zurück.



Leider gibt es auch die Möglichkeit, dass die Versicherung nicht einspringt. Dies ist jedoch hauptsächlich dann der Fall, wenn der Grund für die Absage vorhersehbar war. Ebenso kann sich die Versicherung weigern zu zahlen, wenn eine bereits bekannte chronische Krankheit vorliegt und sich dein Gesundheitszustand so verschlechtert, dass du die Reise nicht antreten kannst.
Daneben gibt es noch weitere Bedingungen, bei denen die Versicherung unter Umständen die Kosten nicht erstattet. So sind Gründe wie Flugangst, eine Schwangerschaft oder möglicherweise ein Krieg im Reiseland für manche Anbieter kein Rücktrittsgrund.



Daher wichtig: Bevor du eine solche Versicherung abschließt, erkundige dich über die Einzelheiten und stelle einen Vergleich unterschiedlicher Anbieter an. Manche von ihnen bieten alternativ Jahrespolicen an, mit denen du das ganze Jahr abgesichert bist.
Ich hoffe, du hast hier alle wichtigen Informationen zum Thema Reiserücktritt erfahren. Suchst du nach interessanten Reisezielen? Dann verlinke ich dir hier meine Reiseberichte, wie Malediven!


Hey,
wir haben auch immer eine, besser ist das.
Liebe Grüße!